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Rechtsanwälte

 Ein Rechtsanwalt hat ein Jurastudium hinter sich und darf aufgrund seiner Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig werden. Die gesetzliche Grundlage für diese Festlegungen finden sich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz auch BRAO) vom ersten August 1959.

Ein Rechtsanwalt wird - rein juristisch und formal auch als „unabhängiges und selbstständiges Organ der Rechtspflege" bezeichnet. Als solcher übt er - wie ein Arzt oder Architekt - einen freien Beruf aus. Zu den Möglichkeiten eines Rechtsanwaltes gehört es, also Prozessbevollmächtigter zu handeln, eine Tätigkeit, die er in der Regel auch sehr oft in seinem Berufsalltag auszuüben hat.

Wenn Sie einen Rechtsanwalt benötigen, dann kann dieser für Sie als Verteidiger, Beistand, Vertreter oder auch als Berater in allen wichtigen und weniger wichtigen Rechtsangelegenheiten für Sie einspringen.

Sie interessieren sich selbst für den Ausbildungsweg, der Sie in Richtung Rechtsanwaltskanzlei bringen kann? Dann sollten Sie zudem wissen, dass zum Rechtsanwalt nur derjenige zugelassen werden kann, wer eine Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz besitzt oder aber die Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland erfüllt oder die Eignungsprüfung nach diesem Gesetz bestanden hat.