Familienrecht (Anwalt) Das Familienrecht macht einen der größten Bereiche unter den heute benötigten rechtlichen Regelungen aus. Als Familienrecht bezeichnet man dabei alle in Bezug auf die Ehe und die Verwandtschaft geltenden Rechtsregeln. Wer nachschlagen möchte, findet die wichtigsten Gesetzestexte zum Thema im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (genauer: §§ 1297 folgende), sowie z.B. im Personenstandsgesetz von 1957.
Das BGB-Familienrecht regelt z.B. einige Sachverhalte in Bezug auf die „bürgerliche Ehe" und sagt damit einiges zu Themen wie Verlöbnis, Wirkungen der Ehe, eheliches Güterrecht, Scheidung und Scheidungsfolgen (wie Unterhalt oder Versorgung), Verwandtschaft (Abstammung, Unterhalt und elterliche Sorge), Adoption, Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft aus. Für eine „Familie" laut BGB gibt es übrigens keine feste Definition, v. a. weil hier Fragen von Rechtsbeziehungen einzelner Menschen zueinander im Vordergrund stehen und der Begriff nur vereinzelt auftaucht. Sie sind auf der Suche nach einer Rechtsberatung zum Thema Familienrecht? Dann sollten Sie unbedingt einen Fachmann sprechen, der Sie gezielt und Ihren Interessen entsprechend beraten kann. |