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Anwaltskammer

 Wie so vieles im juristischen Bereich, ist auch das System der Rechtsanwaltskammern in Deutschland sehr klar geregelt. Diese sind die örtlichen Zusammenschlüsse aller Rechtsanwälte in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei ist jede Rechtsanwaltskammer für einen bestimmten Oberlandesgerichtsbezirk oder einen Teil desselben zuständig.

Wer in Deutschland zum Rechtsanwalt zugelassen wird, muss zwingend auch Mitglied in „seiner" regionalen Rechtsanwaltskammer werden. Es handelt sich also um eine Pflichtmitgliedschaft.

Als Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die besagten Kammern eine Stellung als "mittelbare Staatsverwaltung" inne. Sie nehmen die ihnen durch das Gesetz übertragenen staatlichen Aufgaben wahr.

Einige Aspekte Ihres Aufgabenbereiches sind beispielsweise die Mitwirkung bei den Verfahren der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, die Überwachung der Einhaltung des Berufsrechts und die Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Anwälten und ihren Mandanten. Wer mehr dazu wissen möchte, kann die Details jederzeit in der Bundesrechtsanwaltsordnung (kurz BRAO) nachlesen.